Hohe Spezialisierung.
Fundierte Beratung.

Wir sind hoch spezialisiert im Bau-, Immobilien- sowie im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Wir geben Ihnen eine sichere Grundlage für Ihr rechtliches Vorgehen an die Hand.

Unsere Beratung baut auf der Analyse der für Ihr Anliegen maßgeblichen aktuellen Rechtsprechung und Literatur auf. Wir beteiligen uns zudem durch Veröffentlichungen, Lehraufträge und Fachvorträge an der wissenschaftlichen Diskussion.

Baurecht

Sie sind Bauherr, Anlagebauer, Bauunternehmer, Architekt/Ingenieur, Bauträger, Käufer oder eine WEG?

Sie haben Fragen zum BGB-Bauvertragsrecht, zur VOB/B, zur HOAI, zur MaBV etc. oder zum Druckrohrleitungs-, Stahlwasser-, oder dem Bau von Turbinen, Tunnel- oder dem Verkehrswegebau?

Es geht um Bau-, Architekten-/ Ingenieurverträge, um gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren?

Die Größe Ihres Bauprojekts spielt keine Rolle.
Kontaktieren Sie uns

Immobilienrecht

Wir betreuen Ihr Immobilienprojekt in jeder Phase seiner Wertschöpfung.

Wir betreuen Ihr Immobilienprojekt in jeder Phase seiner Wertschöpfung. Sie möchten Ihr Immobilienprojekt gesellschaftsrechtlich gestalten, baurechtlich umsetzen und durch rechtssichere Mietverträge zukunftssicher machen?

Sie haben Fragen zu einer Due Diligence, der Betreiberhaftung oder der Schaffung von Baurecht, z.B. der Verhandlung und Gestaltung städtebaulicher Verträge, der Begleitung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder der Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren?
Kommen Sie auf uns zu

Gesellschaftsrecht

Gemeinsam setzen wir Ihre Unternehmensplanung rechtlich und strategisch um.

So z.B. bei M&A-Transaktionen, Kauf-/Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen, Umstrukturierungen, Joint-Ventures, Finanzierungs- und Kapitalmaßnahmen.

Streitigkeiten mit einem Mitgesellschafter oder es geht um Ihre Verantwortung als Führungskraft? Speziell hier verfügen wir über große Erfahrung.

Oder sind Sie gar Gründer, wollen ein Start-Up ins Leben rufen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Wirtschaftsrecht

Sie sind Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder ein anderes Organ?

Wir helfen Ihnen bei Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen; außer- und gerichtlich. Wir kennen Voraussetzungen und Risiken.

Leistungen werden nicht bezahlt oder in der Insolvenz zurückgefordert? Sie haben arbeitsrechtliche Fragen? Wir unterstützen sie auch im rechtlichen Tagesgeschäft – wir übernehmen Ihr Corporate Housekeeping. Durch unsere Inhouse-Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt
Wir geben Ihnen einen Überblick

Unsere Beratung. Persönlich. Lösungsorientiert.

Wir denken im Team, gemeinsam mit Ihnen. Fundiert arbeiten wir den Kern Ihres Anliegens heraus. Wir entwickeln die für Sie richtige Strategie zum rechtlichen Erfolg, auch wenn sie neues und unkonventionelles Denken erfordert. Unsere oberste Priorität, Ihre Interessen engagiert und bestmöglich zu vertreten. 

Unser Ziel, ein optimales und zügiges Ergebnis.

Wir sind für Sie da

Sie benötigen Beratung?

Kontaktieren Sie uns.

Maximilian Koch

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Miet- & Wohnungseigentumrecht

Vita

Maximilian Koch befasst sich seit seinem Berufseintritt mit dem Immobilienrecht. Seine Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf das Mietrecht, das WEG-Recht und das private Baurecht.

Seit seinem Berufseinstieg im Jahr 2017 ist Rechtsanwalt Koch stets auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das WEG-Recht dar. Er vertritt auf diesen Rechtsgebieten Vermieter, Mieter, Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Investoren. Rechtsanwalt Koch ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

Der zweite Pfeiler seiner Tätigkeit ist das private Bau- und Architektenrecht. Hierbei zählen Bauherren, Bauunternehmen, Projektentwickler, Handwerksbetriebe, Architekturbüros und ebenfalls Investoren zu seiner Mandantschaft.

Seine berufliche Tätigkeit ist – neben der außergerichtlichen Beratung, v.a. der Gestaltung und Verhandlung von (gewerblichen) Mietverträgen – durch die Prozessführung geprägt.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, einem sehr auflagenstarken Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmen.

Dr. Daniel Schillerwein

Rechtsanwalt

Vita

Dr. Daniel Schillerwein berät im Gesellschafts-, Immobilien-und Erbrecht sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Er war langjährig in zwei der renommiertesten Kanzleien in diesen Bereichen tätig. Promoviert hat er zur bilanziellen Sanierung von Kapitalgesellschaften durch Dept-Equity-Swaps.

Seine Anwaltstätigkeit begann er 2011 im
internationalen Wirtschaftsrecht bei Friedrich Graf von Westphalen. Vor seinem Wechsel zu Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft war Dr. Schillerwein assoziierter Partner und Geldwäschebeauftragter bei Oppenländer Rechtsanwälte.

Er verfügt über langjährige Expertise bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Organhaftung sowie dem dazugehörigen D&O-Versicherungsrecht.

Weiterer Schwerpunkt von ihm ist das Führen und Lösen von komplexen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einschließlich der hierbei ggf. erforderlichen Prozessführung von staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten.

Veröffentlichungen

Vita

Maximilian Gawlik befasst sich seit seinem Berufseinstieg mit gesellschafts- und baurechtlichen Fragen. Er ist politisch sowie kulturell stark engagiert und hat profunde Erfahrung in Bundestagswahlkämpfen.

Während seines Referendariats sammelte
Maximilian Gawlik Erfahrung bei dem Baure-
ferat der Landeshauptstadt München und
in zwei mittelständischen Kanzleien, unter anderem im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Bei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft liegt der Fokus seiner Tätigkeit im privaten Baurecht, insbesondere der Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure sowie des öffentlichen Baurechts. Er betraut u.a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Er publiziert zudem als Co.-Autor regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer.

Veröffentlichungen

Vita

Dr. Matthias Farian ist auf Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in unternehmens- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Zudem übernimmt er die Verteidigung in Strafsachen.

Promoviert hat er zu grundstücksrechtlichen Fragen des Deutschen und Russischen Rechts.

Nach seiner Promotion zum Dr. iur. begann Matthias Farian seine anwaltliche Laufbahn 2011 in einer international tätigen Kanzlei in München. Es folgte eine weitere Station bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart. Vor der Gründung von Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft erweiterte Dr. Farian sein Erfahrungsspektrum in der Rechtsabteilung eines europaweit agierenden Pharmaunternehmens.
Sein inhaltlicher Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere in der Beratung von Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie aktien- und GmbH-rechtlichen Fragestellungen, auch im Immobilienbereich.

Ferner verfügt er über ausgewiesene Expertise im Insolvenzrecht. Forensisch ist er vorwiegend in Gesellschafterstreitigkeiten, Managerhaftungsverfahren, im D&O-Versicherungsrecht und dem Insolvenzanfechtungsrecht erfahren und tätig. Ergänzend übernimmt er Strafverteidigungen.

Dr. Matthias Farian publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Themen. Er kommentiert im Beck´schen Onlinekommentar zur Insolvenzordnung die §§ 26-34.

Veröffentlichungen

Dr. Hendrik Hunold

Rechtsanwalt / Fachanwalt
und Lehrbeauftragter für
Bau- & Architektenrecht

Vita

Dr. Hendrik Hunold befasst sich seit seinem Berufseintritt stetig mit dem Bau- und Architektenrecht. Promoviert hat er im europäischen Bauvergaberecht, v.a. zu Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtungen.

Beruflich begann Dr. Hendrik Hunold 2007 in einer mittelständischen Münchner Kanzlei. Dort war bis 2014 als Partner für den Bereich Architekten- und Ingenieursrecht verantwortlich. Bevor er Mitte 2017 die Kanzlei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft gründete, war er als Partner für den Aufbau des Münchner Standorts einer der führenden nationalen Bau- und Vergaberechtskanzleien zuständig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das private Baurecht, v.a. Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure. Er befasst er sich weiter mit dem öffentlichen Baurecht und dem Immobilienrecht. Er vertritt u. a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Hendrik Hunold Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Verfasser von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften und Referent zahlreicher Praktiker- und Inhousevorträge speziell im TGA- und Haustechnikbereich.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer. Sie finden seine Veröffentlichungen dort in einer eigenen Rubrik „Rechtstipps vom Experten“.

Veröffentlichungen

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