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HFP+ | Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Rechtsform
Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und Sitz in München. Sie ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. 1868 eingetragen.

Vertretungsberechtige: Dr. Hendrik Hunold, Dr. Matthias Farian

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 321 597 996

Berufsbezeichnung: Rechtsanwälte

Adresse/Kontaktdaten

Fritz-Erler-Str. 30, 81737 München
T + 49 (0)89 921 315 630
F + 49 (0)89 921 315 639
muenchen@hfp-legal.de

Gablenberger Hauptstraße 45, 70186 Stuttgart
T +49.(0)711.400 955 60
F +49.(0)711.400 955 69
stuttgart@hfp-legal.de

www.hfp-legal.de

Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Hunold und Frau Rechtsanwältin Jutta Weigert sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München an

Tal 33, 80331 München
Tel +49 (0) 89 53 29 44 0
Fax +49 (0) 89 53 29 44 28
info@rak-muenchen.de

www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de

Herr Dr. Matthias Farian ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart an

Königstraße 14, 70173 Stuttgart
Tel +49 (0) 7 11 22 21 55-0
Fax + 49 (0) 7 11 22 21 55-11
info@rak-stuttgart.de

www.rak-stuttgart.de

 

Für die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BROA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Informationen zu den Berufsregelungen für Rechtsanwälte finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).

Berufshaftpflicht
HDI Versicherung AG, Buchholzer Straße 98, 30665 Hannover. Die Anforderungen des § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) sind eingehalten, v.a. erfasst der Versicherungsschutzes dem räumlichen Geltungsbereich nach keine Tätigkeiten mit Auslandsbezug über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht und der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.

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Texte: ©Dr. Hendrik Hunold, Christina Schäferkord | Bilder: ©Martin Hangen, www.pexels.com | Branding + Design: ©Christina Schäferkord, www.kordkord.de | Webentwicklung: ©Gregor Minko, www.minkominko.com

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Maximilian Koch

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Miet- & Wohnungseigentumrecht

Vita

Maximilian Koch befasst sich seit seinem Berufseintritt mit dem Immobilienrecht. Seine Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf das Mietrecht, das WEG-Recht und das private Baurecht.

Seit seinem Berufseinstieg im Jahr 2017 ist Rechtsanwalt Koch stets auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das WEG-Recht dar. Er vertritt auf diesen Rechtsgebieten Vermieter, Mieter, Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Investoren. Rechtsanwalt Koch ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

Der zweite Pfeiler seiner Tätigkeit ist das private Bau- und Architektenrecht. Hierbei zählen Bauherren, Bauunternehmen, Projektentwickler, Handwerksbetriebe, Architekturbüros und ebenfalls Investoren zu seiner Mandantschaft.

Seine berufliche Tätigkeit ist – neben der außergerichtlichen Beratung, v.a. der Gestaltung und Verhandlung von (gewerblichen) Mietverträgen – durch die Prozessführung geprägt.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, einem sehr auflagenstarken Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmen.

Dr. Daniel Schillerwein

Rechtsanwalt

Vita

Dr. Daniel Schillerwein berät im Gesellschafts-, Immobilien-und Erbrecht sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Er war langjährig in zwei der renommiertesten Kanzleien in diesen Bereichen tätig. Promoviert hat er zur bilanziellen Sanierung von Kapitalgesellschaften durch Dept-Equity-Swaps.

Seine Anwaltstätigkeit begann er 2011 im
internationalen Wirtschaftsrecht bei Friedrich Graf von Westphalen. Vor seinem Wechsel zu Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft war Dr. Schillerwein assoziierter Partner und Geldwäschebeauftragter bei Oppenländer Rechtsanwälte.

Er verfügt über langjährige Expertise bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Organhaftung sowie dem dazugehörigen D&O-Versicherungsrecht.

Weiterer Schwerpunkt von ihm ist das Führen und Lösen von komplexen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einschließlich der hierbei ggf. erforderlichen Prozessführung von staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten.

Dr. Schillerwein ist bestellter Schlichter der Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und des Anwaltvereins Stuttgart.

Veröffentlichungen

Vita

Maximilian Gawlik befasst sich seit seinem Berufseinstieg mit gesellschafts- und baurechtlichen Fragen. Er ist politisch sowie kulturell stark engagiert und hat profunde Erfahrung in Bundestagswahlkämpfen.

Während seines Referendariats sammelte
Maximilian Gawlik Erfahrung bei dem Baure-
ferat der Landeshauptstadt München und
in zwei mittelständischen Kanzleien, unter anderem im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Bei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft liegt der Fokus seiner Tätigkeit im privaten Baurecht, insbesondere der Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure sowie des öffentlichen Baurechts. Er betraut u.a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Er publiziert zudem als Co.-Autor regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer.

Veröffentlichungen

Vita

Dr. Matthias Farian ist auf Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in unternehmens- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Zudem übernimmt er die Verteidigung in Strafsachen.

Promoviert hat er zu grundstücksrechtlichen Fragen des Deutschen und Russischen Rechts.

Nach seiner Promotion zum Dr. iur. begann Matthias Farian seine anwaltliche Laufbahn 2011 in einer international tätigen Kanzlei in München. Es folgte eine weitere Station bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart. Vor der Gründung von Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft erweiterte Dr. Farian sein Erfahrungsspektrum in der Rechtsabteilung eines europaweit agierenden Pharmaunternehmens.

Sein inhaltlicher Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere in der Beratung von Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie aktien- und GmbH-rechtlichen Fragestellungen, auch im Immobilienbereich.

Ferner verfügt er über ausgewiesene Expertise im Insolvenzrecht. Forensisch ist er vorwiegend in Gesellschafterstreitigkeiten, Managerhaftungsverfahren, im D&O-Versicherungsrecht und dem Insolvenzanfechtungsrecht erfahren und tätig. Ergänzend übernimmt er Strafverteidigungen.

Dr. Matthias Farian ist Mitglied in den Aufsichtsräten eines Start-Ups im Bereich E-Mobility sowie einer Genossenschaft in der Wohnungswirtschaft. Er publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Themen und kommentiert im Beck´schen Onlinekommentar zur Insolvenzordnung die §§ 26-34.

Veröffentlichungen

Dr. Hendrik Hunold

Rechtsanwalt / Fachanwalt
und Lehrbeauftragter für
Bau- & Architektenrecht

Vita

Dr. Hendrik Hunold befasst sich seit seinem Berufseintritt stetig mit dem Bau- und Architektenrecht. Promoviert hat er im europäischen Bauvergaberecht, v.a. zu Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtungen.

Beruflich begann Dr. Hendrik Hunold 2007 in einer mittelständischen Münchner Kanzlei. Dort war bis 2014 als Partner für den Bereich Architekten- und Ingenieursrecht verantwortlich. Bevor er Mitte 2017 die Kanzlei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft gründete, war er als Partner für den Aufbau des Münchner Standorts einer der führenden nationalen Bau- und Vergaberechtskanzleien zuständig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das private Baurecht, v.a. Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure. Er befasst er sich weiter mit dem öffentlichen Baurecht und dem Immobilienrecht. Er vertritt u. a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Hendrik Hunold Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Verfasser von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften und Referent zahlreicher Praktiker- und Inhousevorträge speziell im TGA- und Haustechnikbereich.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer. Sie finden seine Veröffentlichungen dort in einer eigenen Rubrik „Rechtstipps vom Experten“.

Veröffentlichungen

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