Rechtlich kompetent beraten. Persönlich. Lösungsorientiert.

Eine partnerschaftliche Kanzlei. Starker Teamgeist an drei Standorten.

Rechtsberatung. Unsere Kompetenzen.

Bau- & Immobilienrecht

VOB/B | BGB-Bauvertrag | HOAI | Bauträgerkauf | offene Vergütung | Nachträge | Gewährleistung | Immobilienerwerb | rechtssichere Mietverträge | öffentliches Baurecht | Baugenehmigung | Bebauungsplan | städtebauliche Verträge

Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht

M&A | Neu-Gründungen | Start-Ups | Umstrukturierung | Finanzierung | Differenzen zwischen Gesellschaftern | Vertretung von Führungskräften | Haftung | Beratung bei drohender Insolvenz | Family Office | Arbeitsrecht

Unsere Erfahrung. Unser Team. Ihr Vorteil.

Ihr Mehrwert

Über 15 Jahre Erfahrung im Bau-, Immobilien- sowie des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts, einschließlich den dazugehörigen ökonomischen Zusammenhängen.

Erworben, vertieft und angewendet in international und national bekannten Großkanzleien und Projekten.

Unser Teamgeist

Für ein gemeinsames Ziel sind Teamgeist, Engagement, gute Kommunikation und Wertschätzung von großer Bedeutung. 

Wir bündeln unsere Stärken für Ihren Erfolg.

Wie wir beraten

Wir denken im Team, mit Ihnen. Wir denken konsequent lösungsorientiert. Unsere oberste Priorität ist es, individuell und fundiert mit Ihnen den Kern Ihres Anliegens herauszuarbeiten. 

Ein zügiges Ergebnis ist das Ziel. Das erfordert neues und manchmal unkonventionelles Denken.

Wer Sie berät

Eine hochqualitative Beratung verlangt eine vertrauensvolle und belastbare Bindung zu Ihrem Anwalt. Wir arbeiten daher bewusst in einer kleineren Einheit für Sie und mit Ihnen zusammen. 

Die für Sie zuständigen Anwälte sind Experten für Ihr Anliegen, Ihre Rechtsfragen, Ihr Projekt. Wir begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert.

Wie wir beraten

Wir denken im Team, mit Ihnen. Wir denken konsequent lösungsorientiert. Unsere oberste Priorität ist es, individuell und fundiert mit Ihnen den Kern Ihres Anliegens herauszuarbeiten. 

Ein zügiges Ergebnis ist das Ziel. Das erfordert neues und manchmal unkonventionelles Denken.

Wer Sie berät

Eine hochqualitative Beratung verlangt eine vertrauensvolle und belastbare Bindung zu Ihrem Anwalt. Wir arbeiten daher bewusst in einer kleineren Einheit für Sie und mit Ihnen zusammen. 

Die für Sie zuständigen Anwälte sind Experten für Ihr Anliegen, Ihre Rechtsfragen, Ihr Projekt. Wir begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert.

Neben den Stärken zeigen wir auch Schwächen Ihrer Position auf. Sie müssen wissen, worauf es ankommt. Hierauf aufbauend legen wir gemeinsam die Strategie fest.

Denn Offenheit ist die Grundlage einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

So schaffen wir Kontinuität und Stabilität in Ihrer Beratung.

Kontaktieren Sie uns.

Wir sind für Sie da

Sie benötigen Beratung?

Kontaktieren Sie uns.

Maximilian Koch

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Miet- & Wohnungseigentumrecht

Vita

Maximilian Koch befasst sich seit seinem Berufseintritt mit dem Immobilienrecht. Seine Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf das Mietrecht, das WEG-Recht und das private Baurecht.

Seit seinem Berufseinstieg im Jahr 2017 ist Rechtsanwalt Koch stets auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das WEG-Recht dar. Er vertritt auf diesen Rechtsgebieten Vermieter, Mieter, Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Investoren. Rechtsanwalt Koch ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

Der zweite Pfeiler seiner Tätigkeit ist das private Bau- und Architektenrecht. Hierbei zählen Bauherren, Bauunternehmen, Projektentwickler, Handwerksbetriebe, Architekturbüros und ebenfalls Investoren zu seiner Mandantschaft.

Seine berufliche Tätigkeit ist – neben der außergerichtlichen Beratung, v.a. der Gestaltung und Verhandlung von (gewerblichen) Mietverträgen – durch die Prozessführung geprägt.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, einem sehr auflagenstarken Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmen.

Dr. Daniel Schillerwein

Rechtsanwalt

Vita

Dr. Daniel Schillerwein berät im Gesellschafts-, Immobilien-und Erbrecht sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Er war langjährig in zwei der renommiertesten Kanzleien in diesen Bereichen tätig. Promoviert hat er zur bilanziellen Sanierung von Kapitalgesellschaften durch Dept-Equity-Swaps.

Seine Anwaltstätigkeit begann er 2011 im
internationalen Wirtschaftsrecht bei Friedrich Graf von Westphalen. Vor seinem Wechsel zu Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft war Dr. Schillerwein assoziierter Partner und Geldwäschebeauftragter bei Oppenländer Rechtsanwälte.

Er verfügt über langjährige Expertise bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Organhaftung sowie dem dazugehörigen D&O-Versicherungsrecht.

Weiterer Schwerpunkt von ihm ist das Führen und Lösen von komplexen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einschließlich der hierbei ggf. erforderlichen Prozessführung von staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten.

Dr. Schillerwein ist bestellter Schlichter der Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und des Anwaltvereins Stuttgart.

Veröffentlichungen

Vita

Maximilian Gawlik befasst sich seit seinem Berufseinstieg mit gesellschafts- und baurechtlichen Fragen. Er ist politisch sowie kulturell stark engagiert und hat profunde Erfahrung in Bundestagswahlkämpfen.

Während seines Referendariats sammelte
Maximilian Gawlik Erfahrung bei dem Baure-
ferat der Landeshauptstadt München und
in zwei mittelständischen Kanzleien, unter anderem im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Bei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft liegt der Fokus seiner Tätigkeit im privaten Baurecht, insbesondere der Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure sowie des öffentlichen Baurechts. Er betraut u.a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Er publiziert zudem als Co.-Autor regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer.

Veröffentlichungen

Vita

Dr. Matthias Farian ist auf Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in unternehmens- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Zudem übernimmt er die Verteidigung in Strafsachen.

Promoviert hat er zu grundstücksrechtlichen Fragen des Deutschen und Russischen Rechts.

Nach seiner Promotion zum Dr. iur. begann Matthias Farian seine anwaltliche Laufbahn 2011 in einer international tätigen Kanzlei in München. Es folgte eine weitere Station bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart. Vor der Gründung von Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft erweiterte Dr. Farian sein Erfahrungsspektrum in der Rechtsabteilung eines europaweit agierenden Pharmaunternehmens.

Sein inhaltlicher Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere in der Beratung von Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie aktien- und GmbH-rechtlichen Fragestellungen, auch im Immobilienbereich.

Ferner verfügt er über ausgewiesene Expertise im Insolvenzrecht. Forensisch ist er vorwiegend in Gesellschafterstreitigkeiten, Managerhaftungsverfahren, im D&O-Versicherungsrecht und dem Insolvenzanfechtungsrecht erfahren und tätig. Ergänzend übernimmt er Strafverteidigungen.

Dr. Matthias Farian ist Mitglied in den Aufsichtsräten eines Start-Ups im Bereich E-Mobility sowie einer Genossenschaft in der Wohnungswirtschaft. Er publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Themen und kommentiert im Beck´schen Onlinekommentar zur Insolvenzordnung die §§ 26-34.

Veröffentlichungen

Dr. Hendrik Hunold

Rechtsanwalt / Fachanwalt
und Lehrbeauftragter für
Bau- & Architektenrecht

Vita

Dr. Hendrik Hunold befasst sich seit seinem Berufseintritt stetig mit dem Bau- und Architektenrecht. Promoviert hat er im europäischen Bauvergaberecht, v.a. zu Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtungen.

Beruflich begann Dr. Hendrik Hunold 2007 in einer mittelständischen Münchner Kanzlei. Dort war bis 2014 als Partner für den Bereich Architekten- und Ingenieursrecht verantwortlich. Bevor er Mitte 2017 die Kanzlei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft gründete, war er als Partner für den Aufbau des Münchner Standorts einer der führenden nationalen Bau- und Vergaberechtskanzleien zuständig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das private Baurecht, v.a. Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure. Er befasst er sich weiter mit dem öffentlichen Baurecht und dem Immobilienrecht. Er vertritt u. a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Hendrik Hunold Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Verfasser von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften und Referent zahlreicher Praktiker- und Inhousevorträge speziell im TGA- und Haustechnikbereich.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer. Sie finden seine Veröffentlichungen dort in einer eigenen Rubrik „Rechtstipps vom Experten“.

Veröffentlichungen

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